Ratgeber
Grundversicherung und Zusatzversicherung
Zwei Verträge, zwei Gesetze, zwei Fristen — und ein Fehler, der sich nicht rückgängig machen lässt.
Auf derselben Police, oft bei derselben Kasse und auf derselben Rechnung: Trotzdem sind Grund- und Zusatzversicherung zwei völlig verschiedene Verträge. Wer sie zusammen kündigt, riskiert, ohne Zusatzdeckung dazustehen.
Stand:
Der Unterschied, der alles erklärt
Die Grundversicherung — im Gesetz die obligatorische Krankenpflegeversicherung — läuft nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Sie ist obligatorisch, und ihr Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt. Das hat eine Konsequenz, die in jeder Beratung zuerst kommen sollte: In der Grundversicherung ist die Leistung bei jeder Kasse dieselbe. Was sich unterscheidet, ist der Preis und der Service, nicht der Anspruch.
Die Zusatzversicherung läuft nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie ist freiwillig, ihr Inhalt ist Vertragssache, und sie unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Zwei Angebote mit demselben Namen können unterschiedliche Leistungen enthalten.
Aus diesem einen Unterschied folgt fast alles Weitere: die Fristen, die Wechselbarkeit und das Risiko.
Zwei Fristen, und nur eine steht im Gesetz
Für die Grundversicherung gilt ein gesetzlicher Termin: Die schriftliche Kündigung muss bis zum letzten Werktag im November bei der bisherigen Kasse eingegangen sein (Art. 7 Abs. 2 KVG). Massgebend ist der Eingang, nicht der Versand — die Kündigung ist ein empfangsbedürftiger Gestaltungsakt (BGE 126 V 480). Wer am 30. November aufgibt, hat die Frist verpasst.
Für die Zusatzversicherung gibt es diesen Termin nicht. Es gilt, was im Vertrag steht — die Fristen der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Sie sind oft früher als die der Grundversicherung und nicht einheitlich. Jede Jahreszahl, die Ihnen jemand als allgemeingültige Frist für die Zusatzversicherung nennt, ist erfunden; die richtige Antwort erfordert einen Blick in Ihren Vertrag.
Die Reihenfolge, die nicht vertauscht werden darf
Der teuerste Fehler beim Kassenwechsel entsteht aus der Annahme, beides gehöre zusammen. Er geht so: Man kündigt die Kasse — Grund- und Zusatzversicherung in einem Schreiben — und sucht danach eine neue Lösung.
In der Grundversicherung geht das gut. In der Zusatzversicherung nicht: Sie kennt eine Gesundheitsprüfung. Der neue Versicherer kann einen Antrag ablehnen, Vorbehalte anbringen oder einen Zuschlag verlangen. Wer bereits gekündigt hat, steht dann ohne Zusatzdeckung da — und die alte lässt sich nicht zurückholen.
Die richtige Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: erst die schriftliche Zusage der neuen Zusatzversicherung, dann die Kündigung der alten. Nie umgekehrt. Wer diese Reihenfolge einhält, kann bei der Zusatzversicherung nichts verlieren; wer sie vertauscht, unter Umständen dauerhaft.
Daraus folgt auch, dass sich Grund- und Zusatzversicherung nicht bei derselben Kasse befinden müssen. Die Grundversicherung lässt sich wechseln, während die Zusatzversicherung bleibt, wo sie ist.
Eine Sperre, die den Wechsel ganz verhindert
Unabhängig von beiden Fristen gibt es einen Grund, der einen Wechsel der Grundversicherung ausschliesst: offene Beträge. Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten nicht vollständig bezahlt sind, ist der Wechsel gesetzlich gesperrt (Art. 64a Abs. 6 KVG).
Diese Sperre wird regelmässig zu spät entdeckt — im November, wenn zum Bezahlen und Nachweisen keine Zeit mehr bleibt. Sie gehört deshalb an den Anfang jeder Wechselprüfung und nicht ans Ende.
Zwei Schutzvorschriften, die den häufigsten Einwand entkräften
Der Grund, aus dem viele die Grundversicherung nicht wechseln, lautet: «Dann verliere ich meine Zusatzversicherung.» Gegen genau diese Sorge stehen zwei Bestimmungen im Gesetz, und beide sind eindeutig.
Die erste richtet sich gegen Druck: Der bisherige Versicherer darf eine versicherte Person nicht dazu zwingen, bei einem Wechsel des Versicherers auch die bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG). Sie dürfen die Grundversicherung also mitnehmen und die Zusatzversicherung dort lassen, wo sie ist.
Die zweite richtet sich gegen Vergeltung: Der Versicherer darf die bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen nicht allein aufgrund der Tatsache kündigen, dass die versicherte Person den Versicherer für die soziale Krankenversicherung wechselt (Art. 7 Abs. 8 KVG). Der Wechsel der Grundversicherung ist damit kein zulässiger Kündigungsgrund für die Zusatzdeckung.
Was diese Vorschriften nicht tun: Sie machen die Zusatzversicherung nicht unkündbar und ändern nichts an den vertraglichen Fristen oder an einer Gesundheitsprüfung bei einem neuen Antrag. Sie nehmen aber dem Wechsel der Grundversicherung genau das Risiko, das ihm am häufigsten zugeschrieben wird.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Abs. 2 KVG (SR 832.10) — Kündigung der Grundversicherung auf Ende Kalenderjahr; Eingang beim bisherigen Versicherer massgebend.
- BGE 126 V 480 — die Kündigung ist ein empfangsbedürftiger Gestaltungsakt; der Versand genügt nicht.
- Art. 64a Abs. 6 KVG — kein Wechsel, solange Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten offen sind.
- Art. 7 Abs. 7 KVG — der bisherige Versicherer darf nicht zur Kündigung der bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen zwingen.
- Art. 7 Abs. 8 KVG — der Versicherer darf die Zusatzversicherungen nicht allein deswegen kündigen, weil die versicherte Person den Versicherer für die soziale Krankenversicherung wechselt.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG, SR 221.229.1) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des einzelnen Vertrags — Grundlage der Zusatzversicherung und ihrer Fristen.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein. Er ersetzt weder den Blick in Ihre Police noch die Prüfung Ihrer persönlichen Situation. CBP Finance ist ein ungebundener, bei der FINMA als Versicherungsvermittler registrierter Broker.
Häufige Fragen
Ist die Grundversicherung bei einer teureren Kasse besser?
Nein. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist gesetzlich festgelegt und bei jeder Kasse gleich. Unterschiede gibt es bei der Prämie, beim Service und bei den angebotenen Versicherungsmodellen — nicht beim Anspruch auf Leistungen.
Muss ich Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse haben?
Nein. Es sind zwei getrennte Verträge, und sie können bei verschiedenen Gesellschaften liegen. In der Praxis wechseln viele die Grundversicherung und lassen die Zusatzversicherung unverändert — gerade dann, wenn eine Gesundheitsprüfung heute ungünstiger ausfallen würde als beim damaligen Abschluss.
Bis wann muss ich die Zusatzversicherung kündigen?
Das steht in Ihrem Vertrag. Für die Zusatzversicherung gibt es keinen gesetzlichen November-Termin; es gelten die vertraglichen Fristen der jeweiligen Versicherungsbedingungen, und die sind oft früher. Wir prüfen das für Sie anhand Ihrer Police, statt ein Datum zu nennen, das es allgemein nicht gibt.
Darf meine Kasse die Zusatzversicherung kündigen, weil ich die Grundversicherung wechsle?
Nein. Der Versicherer darf die bei ihm abgeschlossenen Zusatzversicherungen nicht allein aufgrund der Tatsache kündigen, dass Sie den Versicherer für die soziale Krankenversicherung wechseln (Art. 7 Abs. 8 KVG). Und er darf Sie auch nicht dazu zwingen, die Zusatzversicherungen beim Wechsel mitzukündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG). Beides bedeutet nicht, dass die Zusatzversicherung unkündbar wäre — die vertraglichen Fristen und Bedingungen gelten weiter.
Kann mich eine Kasse in der Zusatzversicherung ablehnen?
Ja. Die Zusatzversicherung läuft nach dem Versicherungsvertragsgesetz und kennt eine Gesundheitsprüfung — ein Antrag kann abgelehnt oder mit Vorbehalten und Zuschlägen angenommen werden. In der Grundversicherung gibt es diese Prüfung nicht. Genau deshalb gilt: erst die Zusage der neuen Zusatzversicherung, dann die Kündigung der alten.
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