Ratgeber
Welche Franchise lohnt sich?
Die Rechnung, die die meisten falsch aufstellen — weil sie nur zwei der drei Grössen enthält.
Fast jede Franchise-Rechnung im Umlauf vergleicht die Prämienersparnis mit der höheren Franchise und hört dort auf. Damit fehlt der Selbstbehalt, und der verschiebt die Grenze um bis zu CHF 700.– im Jahr.
Stand:
Drei Grössen, nicht zwei
Wer sich zwischen einer tiefen und einer hohen Franchise entscheidet, stellt fast immer dieselbe Rechnung auf: Wie viel Prämie spare ich im Jahr, und wie viel höher ist die Franchise? Ist die Ersparnis grösser als die Differenz, scheint die hohe Franchise zu gewinnen. Diese Rechnung ist unvollständig.
Zwischen Ihnen und der Kasse stehen nämlich nicht zwei, sondern drei Grössen: die Prämie, die Franchise — und der Selbstbehalt. Die Franchise tragen Sie vollständig selbst. Was darüber hinausgeht, teilen Sie sich mit der Kasse: Sie übernehmen zehn Prozent der Kosten über der Franchise, begrenzt auf CHF 700.– im Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV).
Der Selbstbehalt hängt nicht davon ab, welche Franchise Sie gewählt haben. Er kommt in jedem Fall obendrauf, sobald Sie die Franchise überschritten haben. Wer ihn in der Rechnung weglässt, unterschätzt seine eigenen Kosten im schlechten Jahr — und genau für das schlechte Jahr trifft man die Entscheidung.
Die einzige Zahl, die Sie wirklich brauchen
Statt zu schätzen, was Sie im nächsten Jahr an Arztkosten haben werden, drehen Sie die Frage um. Es gibt eine Obergrenze dafür, was Sie in einem Kalenderjahr selbst tragen können, und die lässt sich exakt bestimmen:
- Schlechtester Fall im Jahr = Jahresprämie + Franchise + CHF 700.– (Erwachsene) bzw. + CHF 350.– (Kinder)
- Bester Fall im Jahr = Jahresprämie (Sie gehen nicht zum Arzt)
- Dazwischen liegt alles andere — mehr als den schlechtesten Fall zahlen Sie in der Grundversicherung nicht
Was daraus folgt
Rechnen Sie diesen schlechtesten Fall für jede Franchise durch, die Sie in Betracht ziehen. Danach steht die Entscheidung auf einer belastbaren Grundlage: Sie vergleichen nicht mehr eine Ersparnis mit einer Vermutung, sondern zwei Beträge, die beide feststehen.
Die hohe Franchise ist eine Wette darauf, dass Sie gesund bleiben — und der Einsatz ist die Differenz zwischen den beiden schlechtesten Fällen. Diese Wette kann sich lohnen. Sie muss aber tragbar sein: Der schlechteste Fall darf Sie nicht in Verlegenheit bringen, denn er tritt genau dann ein, wenn Sie ohnehin andere Sorgen haben. Wer den Betrag nicht ohne Weiteres aufbringen könnte, hat die Frage bereits beantwortet, unabhängig von der Prämienersparnis.
Für Kinder liegt die ordentliche Franchise bei CHF 0.–, für Erwachsene bei CHF 300.–. In einem Haushalt mit mehreren Kindern ist die Franchise deshalb keine Einzelentscheidung, sondern eine Haushaltsrechnung — und sie fällt für ein Kind regelmässig anders aus als für einen Erwachsenen.
Der Fehlentscheid bindet ein Jahr
Anders als das Versicherungsmodell lässt sich die Franchise nicht jederzeit korrigieren, und sie lässt sich in beide Richtungen unterschiedlich schnell korrigieren. Die Franchise erhöhen können Sie nur auf den Beginn eines Kalenderjahres (Art. 94 Abs. 1 KVV). Senken können Sie sie auf das Ende eines Kalenderjahres (Art. 94 Abs. 2 KVV).
Praktisch heisst das: Wer im Februar merkt, dass die hohe Franchise für dieses Jahr die falsche Wahl war, trägt sie bis zum 31. Dezember. Deshalb gehört die Rechnung vor den Entscheid und nicht danach.
Ein zweiter Punkt hängt daran und wird oft übersehen: Wer eine wählbare Franchise hat, kann den Versicherer nur auf Ende eines Kalenderjahres wechseln (Art. 94 Abs. 2 KVV). Der Ausstieg auf Ende Juni, von dem gelegentlich zu lesen ist, steht nur Versicherten mit ordentlicher Franchise und freier Arztwahl offen. Für die Mehrheit gilt also allein der Termin im November.
Rechtsgrundlagen
- Art. 103 Abs. 2 KVV (SR 832.102) — Selbstbehalt: zehn Prozent der Kosten über der Franchise, jährlich höchstens CHF 700.– für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder.
- Art. 94 Abs. 1 KVV — Erhöhung der Franchise nur auf den Beginn eines Kalenderjahres.
- Art. 94 Abs. 2 KVV — Senkung der Franchise auf das Ende eines Kalenderjahres; mit wählbarer Franchise ist der Versichererwechsel nur auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
- Art. 100 Abs. 2 KVV — Eintritt in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer jederzeit möglich.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage allgemein ein. Er ersetzt weder den Blick in Ihre Police noch die Prüfung Ihrer persönlichen Situation. CBP Finance ist ein ungebundener, bei der FINMA als Versicherungsvermittler registrierter Broker.
Häufige Fragen
Wie hoch kann meine Kostenbeteiligung im Jahr höchstens werden?
In der Grundversicherung ist sie nach oben begrenzt: Sie tragen die Franchise vollständig und darüber hinaus zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch CHF 700.– im Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV). Mehr als Franchise plus diesen Selbstbehalt zahlen Sie in einem Kalenderjahr nicht — die Prämie kommt getrennt dazu.
Lohnt sich die höchste Franchise, wenn ich selten zum Arzt gehe?
Möglicherweise — aber die Frage ist falsch gestellt. Entscheidend ist nicht, was Sie im Durchschnitt erwarten, sondern ob Sie den schlechtesten Fall tragen können: Jahresprämie plus Franchise plus CHF 700.–. Wenn ja, ist die hohe Franchise eine vertretbare Wette. Wenn nein, ist die Prämienersparnis kein ausreichender Grund, sie einzugehen.
Kann ich die Franchise mitten im Jahr ändern?
Nein. Eine Erhöhung ist nur auf den Beginn eines Kalenderjahres möglich (Art. 94 Abs. 1 KVV), eine Senkung auf dessen Ende (Art. 94 Abs. 2 KVV). Was unterjährig geht, ist der Eintritt in ein Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (Art. 100 Abs. 2 KVV) — das ist der einzige Prämienhebel, der mitten im Jahr funktioniert.
Gilt für Kinder dasselbe?
Nur teilweise. Die ordentliche Franchise beträgt für Kinder CHF 0.– statt CHF 300.–, und der Selbstbehalt ist auf CHF 350.– im Jahr begrenzt statt auf CHF 700.–. Beides verändert die Rechnung deutlich, weshalb die Franchise im Haushalt mit Kindern nicht für alle Personen gleich beantwortet wird.
Kostenloser Check
Für Ihre Situation durchgerechnet
Der Beitrag erklärt die Regel. Ob sie bei Ihnen für oder gegen einen Wechsel spricht, zeigt die Rechnung mit Ihren Zahlen — kostenlos, unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden. Ergibt sie keinen Vorteil, sagen wir das.
Weiterlesen
- Das Versicherungsmodell — der einzige Hebel mitten im JahrWer im Frühling merkt, dass die Prämie zu hoch ist, hört meist: bis November warten. Für das Versicherungsmodell stimmt das nicht — der Eintritt ist jederzeit möglich.
- Grundversicherung und ZusatzversicherungAuf derselben Police, oft bei derselben Kasse und auf derselben Rechnung: Trotzdem sind Grund- und Zusatzversicherung zwei völlig verschiedene Verträge. Wer sie zusammen kündigt, riskiert, ohne Zusatzdeckung dazustehen.
- Die Krankenkasse per Ende Juni wechseln — wem das offensteht«Sie können auch per 30. Juni wechseln» ist einer der haltbarsten Halbsätze in der Krankenkassenberatung. Er ist nicht falsch, aber er ist unvollständig: Zwei sehr verbreitete Entscheide schliessen diesen Weg aus, und wer sie getroffen hat, hat im Jahr genau einen Termin.