CBP FinanceUnabhängige Beratung

Krankenkassenberatung für die Region Basel

Grundversicherung, Franchise, Modell und Zusatzversicherung — unabhängig gerechnet, statt aus dem Sortiment einer einzelnen Kasse empfohlen.

Die Krankenkasse ist die einzige Versicherung, die jede Person in der Schweiz haben muss — und die einzige, bei der vier Entscheide die Prämie bestimmen, die nichts mit der Kasse zu tun haben: Wohnort, Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung. Wer nur die Kasse wechselt und diese vier Entscheide unverändert lässt, verschiebt seine Prämie kaum. CBP Finance rechnet sie durch — mit Ihren Zahlen, nicht mit Durchschnitten. Wir sind ein ungebundener, bei der FINMA als Versicherungsvermittler registrierter Broker mit Sitz in Gelterkinden und an keine Kasse gebunden. Für Sie entstehen keine Beratungskosten; entschädigt werden wir von den Versicherern, Art und Umfang legen wir vor der Beratung im Mandat offen. Und wir rufen niemanden kalt an: Sie hören von uns, wenn Sie uns kontaktiert haben.

Wie die Beratung abläuft

  1. 1 · Bestand aufnehmen

    Police, Prämienmitteilung und, wenn vorhanden, die Zusatzversicherung. Daraus ergibt sich, welche Fristen für Sie überhaupt gelten — sie unterscheiden sich je nach Franchise und Modell.

  2. 2 · Die vier Entscheide rechnen

    Franchise, Modell, Unfalldeckung und Kasse, einzeln und in Kombination. Bei der Franchise gehört die Gegenrechnung dazu: über der Franchise tragen Sie zusätzlich zehn Prozent der Kosten mit, höchstens CHF 700.– im Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV).

  3. 3 · Zusatzversicherung getrennt prüfen

    Grund- und Zusatzversicherung sind zwei Verträge nach zwei Gesetzen. Für die Zusatzversicherung gilt kein gesetzlicher November-Termin, sondern die Frist in ihren Bedingungen — meist früher. Wir prüfen sie für Sie, statt ein Datum zu nennen, das es nicht gibt.

  4. 4 · Entscheiden und kündigen

    Sie entscheiden, wir bereiten vor. Kündigen Sie immer selbst und so, dass der Eingang beweisbar ist — die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse eingegangen sein, nicht abgeschickt (Art. 7 Abs. 2 KVG). Ergibt die Rechnung, dass ein Wechsel nichts bringt, sagen wir das auch.

Häufige Fragen zur Krankenkassenberatung

Bis wann muss ich die Krankenkasse kündigen?

Für die Grundversicherung muss die schriftliche Kündigung bis zum letzten Werktag im November bei Ihrer bisherigen Kasse eingegangen sein — massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das Datum steht auf jeder unserer Standortseiten mit dem Jahr, für das es gilt. Das BAG empfiehlt, rund zwei Wochen früher eingeschrieben oder mit A-Post Plus zu versenden. Für die Zusatzversicherung gelten eigene, vertragliche Fristen.

Was kostet die Krankenkassenberatung?

Für Sie entstehen keine Beratungskosten. Wir werden von den Versicherern entschädigt — Art und Umfang legen wir vor der Beratung schriftlich im Mandat offen (Art. 45b VAG). Was ein Vermittler in der Krankenversicherung maximal erhalten darf, ist seit dem 01.09.2024 gedeckelt: höchstens CHF 70.– pro versicherte Person in der Grundversicherung (KVAV Anhang 2 Ziff. 9.1.1).

Kann ich das Versicherungsmodell auch unterjährig wechseln?

Der Eintritt in ein Modell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer — Hausarzt, HMO oder Telmed — ist jederzeit möglich, auch mitten im Jahr und auch mit wählbarer Franchise (Art. 100 Abs. 2 KVV, seit 01.01.2025). Der Austritt aus einem solchen Modell dagegen nur auf Ende eines Kalenderjahres (Art. 100 Abs. 3 KVV). Das ist der einzige Prämienhebel, der unterjährig funktioniert, und er ist wenig bekannt.

Gibt es Gründe, warum ein Wechsel nicht möglich ist?

Ja. Solange ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse oder Betreibungskosten offen sind, ist der Wechsel gesetzlich gesperrt (Art. 64a Abs. 6 KVG). Wer das erst im November bemerkt, wechselt nicht mehr. Deshalb steht dieser Punkt bei uns am Anfang und nicht am Ende.

Beraten Sie auch zur Zusatzversicherung?

Ja, aber getrennt von der Grundversicherung — es sind zwei Verträge nach zwei Gesetzen. Die Grundversicherung ist bei jeder Kasse leistungsgleich; die Zusatzversicherung ist es nicht, und sie kennt eine Gesundheitsprüfung. Wer die Zusatzversicherung kündigt, bevor die neue zugesagt ist, steht im schlechtesten Fall ohne da. Diese Reihenfolge halten wir ein.

Rufen Sie mich nach der Anfrage an?

Nur wenn Sie uns kontaktiert haben. Kaltakquise am Telefon findet bei uns nicht statt — wir haben kein Outbound-Callcenter und kaufen keine Telefonlisten ein. In der Krankenversicherung ist dieser Verzicht Teil der Branchenregeln, und wir halten uns daran.

Kostenloser Check

Prüfen lassen, bevor Sie entscheiden

Quiz in drei Minuten oder Police hochladen. Unabhängige Analyse, Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und unverbindlich. Ergibt die Rechnung keinen Vorteil, sagen wir das.