CBP FinanceUnabhängige Beratung

Krankenkassenberatung in Gelterkinden

Am Sitz an der Ergolzstrasse 1 — mit der Prämienmitteilung in der Hand geht es am schnellsten.

Oberbaselbiet · Basel-LandschaftCBP Finance ist bei der FINMA registriert (F01558896)

Gelterkinden ist unser Sitz, nicht eine Beratungsregion: Die Ergolzstrasse 1 liegt wenige Minuten vom Bahnhof, und wer im Oberbaselbiet wohnt, kann seine Prämienmitteilung persönlich vorbeibringen, statt sie zu scannen. Das ist der praktische Unterschied dieser Seite zu den anderen. Inhaltlich ist die Arbeit dieselbe: Franchise, Modell, Unfalldeckung und Kasse werden durchgerechnet, die Zusatzversicherung getrennt geprüft, und die Fristen stehen im Kalender weiter unten. CBP Finance ist ein ungebundener, bei der FINMA als Versicherungsvermittler registrierter Broker und an keine Kasse gebunden. Für Sie entstehen keine Beratungskosten; entschädigt werden wir von den Versicherern und legen Art und Umfang vor der Beratung im Mandat offen.

Was die Beratung in Gelterkinden umfasst

  • Persönlich am Sitz: Prämienmitteilung, Police und Zusatzversicherung liegen auf dem Tisch statt im Postfach
  • Franchise, Modell, Unfalldeckung und Kasse einzeln gerechnet — mit der Gegenrechnung zum Selbstbehalt
  • Die Sperre vor jedem Wechsel wird zuerst geprüft: bei offenen Prämien oder Betreibungskosten ist ein Wechsel gesetzlich ausgeschlossen (Art. 64a Abs. 6 KVG)
  • Zusatzversicherung getrennt und in der richtigen Reihenfolge — Zusage vor Kündigung
  • Wenn die Rechnung für einen Wechsel nicht aufgeht, sagen wir das; ein Mandat verpflichtet zu keinem Abschluss

Fristen

Der Kalender für die Prämien 2027

Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse EINGEGANGEN sein — nicht abgeschickt. Für die Prämien 2027 ist das Montag, der 30.11.2026 (Art. 7 Abs. 2 KVG).

  • 18.09.2026heute
  • Ende Sept.Prämien 2027 werden genehmigt · KVG
  • bis 31.10.Ihre Kasse muss die neue Prämie mitteilen · Art. 7 Abs. 2 KVG
  • 15.11.2026empfohlener Versand, eingeschrieben
  • 30.11.2026Eingang bei der bisherigen Kasse · Art. 7 Abs. 2 KVG
  • 01.01.2027neue Prämie gilt

Zusatzversicherung: eigene, vertragliche Fristen — meist früher. Wer eine wählbare Franchise oder ein Alternativmodell hat, kann den Versicherer nur auf Ende eines Kalenderjahres wechseln (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV) — ein verpasster Termin gilt dann zwölf Monate. Daneben bestehen gesetzliche Sonderfälle, etwa bei Wohnort- oder Stellenwechsel (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Häufige Fragen zur Krankenkassenberatung in Gelterkinden

Muss ich einen Termin abmachen?

Ein Termin ist besser, weil dann jemand für Sie Zeit hat: Mo–Fr 09:00–12:00 und 13:00–19:00, telefonisch unter +41 61 521 51 49 oder über den kostenlosen Rückruf auf unserer Terminseite.

Was soll ich mitbringen?

Die Prämienmitteilung Ihrer Kasse für das kommende Jahr, die aktuelle Police der Grundversicherung und, falls vorhanden, die Unterlagen zur Zusatzversicherung. Für einen Haushalt: dieselben Unterlagen für alle Personen, weil die Franchise pro Person entschieden wird, die Rabatte aber am Haushalt hängen.

Wie komme ich zu Ihnen?

Die Ergolzstrasse 1 liegt wenige Gehminuten vom Bahnhof Gelterkinden, der mit der S3 direkt an Basel SBB und Liestal angebunden ist. Parkplätze sind in der Umgebung vorhanden.

Bis wann muss die Kündigung eingegangen sein?

Bis zum letzten Werktag im November bei Ihrer bisherigen Kasse — der Eingang zählt, nicht der Poststempel (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das Datum für das kommende Prämienjahr steht auf dieser Seite. Kündigen Sie immer selbst und so, dass Sie den Eingang beweisen können.

Versicherungs-Check

Kontakt für eine Beratung in Gelterkinden

Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns in Gelterkinden. Telefon, E-Mail oder direkt der kostenlose Check — was Ihnen am angenehmsten ist.