CBP FinanceUnabhängige Beratung

Krankenkassenberatung im Baselbiet

Von Gelterkinden aus im ganzen Kanton — für Familien, Pendler, Selbstständige und KMU.

Kanton Basel-Landschaft · Basel-LandschaftCBP Finance ist bei der FINMA registriert (F01558896)

CBP Finance sitzt an der Ergolzstrasse 1 in Gelterkinden, mitten im Kanton Basel-Landschaft — den viele einfach Baselland oder Basel-Land nennen —, und berät Kundinnen und Kunden im ganzen Baselbiet: im Ergolztal, im Laufental, im Leimental, im unteren Baselbiet und in der Agglomeration. Das Baselbiet ist ein Kanton der Haushalte mit Eigenheim und mehreren Kindern — und damit ein Kanton, in dem die Krankenkassen-Rechnung selten nur eine Person betrifft. Genau dort wird sie interessant: Für Kinder ist die ordentliche Franchise CHF 0.–, viele Kassen geben Rabatte, wenn mehrere Kinder derselben Familie versichert sind, und die richtige Franchise fällt für ein Kind anders aus als für einen Erwachsenen mit Sportverletzungen in der Vorgeschichte. Wir rechnen den Haushalt als Ganzes und nicht Person für Person nach Schema. Für Sie entstehen keine Beratungskosten; entschädigt werden wir von den Versicherern und legen Art und Umfang vor der Beratung im Mandat offen.

Was die Beratung im Baselbiet umfasst

  • Der Haushalt wird als Ganzes gerechnet: ordentliche Franchise für Kinder CHF 0.–, Erwachsene CHF 300.–, dazu die Familienrabatte der einzelnen Kassen
  • Franchise mit Gegenrechnung statt mit Prämienersparnis allein — über der Franchise kommen zehn Prozent der Kosten dazu, höchstens CHF 700.– im Jahr für Erwachsene und CHF 350.– für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV)
  • Modellwechsel als unterjähriger Hebel: der Eintritt in ein Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modell ist jederzeit möglich (Art. 100 Abs. 2 KVV)
  • Zusatzversicherung getrennt geprüft — eigene vertragliche Fristen, Gesundheitsprüfung, und keine Kündigung, bevor die neue Deckung zugesagt ist
  • Beratung im ganzen Kanton bei Ihnen zuhause, im Betrieb, per Video — oder bei uns in Gelterkinden

Fristen

Der Kalender für die Prämien 2027

Die Kündigung muss bei der bisherigen Kasse EINGEGANGEN sein — nicht abgeschickt. Für die Prämien 2027 ist das Montag, der 30.11.2026 (Art. 7 Abs. 2 KVG).

  • 18.09.2026heute
  • Ende Sept.Prämien 2027 werden genehmigt · KVG
  • bis 31.10.Ihre Kasse muss die neue Prämie mitteilen · Art. 7 Abs. 2 KVG
  • 15.11.2026empfohlener Versand, eingeschrieben
  • 30.11.2026Eingang bei der bisherigen Kasse · Art. 7 Abs. 2 KVG
  • 01.01.2027neue Prämie gilt

Zusatzversicherung: eigene, vertragliche Fristen — meist früher. Wer eine wählbare Franchise oder ein Alternativmodell hat, kann den Versicherer nur auf Ende eines Kalenderjahres wechseln (Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV) — ein verpasster Termin gilt dann zwölf Monate. Daneben bestehen gesetzliche Sonderfälle, etwa bei Wohnort- oder Stellenwechsel (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Häufige Fragen zur Krankenkassenberatung im Baselbiet

Bis wann muss ich meine Krankenkasse im Baselbiet kündigen?

Bis zum letzten Werktag im November, und zwar eingegangen bei Ihrer bisherigen Kasse — nicht abgeschickt (Art. 7 Abs. 2 KVG). Das Datum für das kommende Prämienjahr steht auf dieser Seite im Fristenkalender. Das BAG empfiehlt, rund zwei Wochen vorher eingeschrieben oder mit A-Post Plus zu versenden, damit der Eingang beweisbar ist.

Lohnt sich eine höhere Franchise für unsere Familie?

Das lässt sich rechnen, und es fällt pro Person anders aus. Die Prämienermässigung für eine höhere Franchise ist gesetzlich auf 70 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt (Art. 95 Abs. 2bis KVV) — im schlechtesten Jahr ist die hohe Franchise deshalb immer teurer. Sie lohnt sich, solange die tatsächlichen Kosten unter dem Kipppunkt bleiben. Für Kinder ist die ordentliche Franchise CHF 0.–; hier ist die Frage eine andere als bei Erwachsenen.

Kann ich die Franchise auch ändern, ohne die Kasse zu wechseln?

Ja, und beide Richtungen wirken auf den 1. Januar, haben aber nicht dieselbe Frist. Eine Senkung muss bis zum letzten Werktag im November bei der Kasse eingegangen sein (Art. 94 Abs. 2 KVV mit Art. 7 Abs. 2 KVG). Eine Erhöhung ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich und kann der Kasse noch bis Ende Dezember mitgeteilt werden (Art. 94 Abs. 1 KVV). Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag.

Wir wohnen im Baselbiet und arbeiten in Basel. Ändert das etwas?

Für die Krankenkasse zählt der Wohnort, nicht der Arbeitsort — Sie sind in der Prämienregion Ihrer Wohngemeinde versichert. Beim Umzug über die Kantonsgrenze ändert sich das unterjährig: das bestehende Versicherungsverhältnis endet im Zeitpunkt des Wohnortwechsels, wenn Sie es dabei kündigen (Art. 7 Abs. 3 KVG).

Kommen Sie zu uns nach Hause?

Ja. Wir beraten im ganzen Kanton vor Ort — zuhause oder im Betrieb —, telefonisch oder per Video. Oder Sie kommen zu uns an die Ergolzstrasse 1 in Gelterkinden.

Versicherungs-Check

Kontakt für eine Beratung im Baselbiet

Wir kommen zu Ihnen oder Sie besuchen uns in Gelterkinden. Telefon, E-Mail oder direkt der kostenlose Check — was Ihnen am angenehmsten ist.

  • Telefon

    +41 61 521 51 49

    Mo–Fr 09:00–19:00

  • E-Mail

    info@cbp-finance.ch

    Antwort innerhalb 24h

  • Büro

    Ergolzstrasse 1
    4460 Gelterkinden

    Über die S-Bahn-Linien S3 und S9 sind die meisten Baselbieter Gemeinden in unter 30 Minuten erreichbar — von Liestal bis Sissach, von Reinach bis Pratteln.